Willkommen in Muldenstein

Vereinsatzung

    § 9    Organe: deren Aufgaben, Rechte und Pflichten.

    1. Das höchste Organ ist die Mitgliedervollversammlung.
    Sie wählt die Mitglieder des Vorstandes und der Kassenprüfungskommission. Die Mitgliederversammlung findet aller zwei Jahre statt. Sie wird vom Vorstand mit einer Frist von vier Wochen durch schriftlichen Aushang in den Schaukästen des Vereins, unter Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung einberufen.

    Die Schaukästen befinden sich:
    - am Sportlerheim
    - am Sportplatz, Friedersdorfer Str. 23 a
    - Guntersblumer Straße 20
    - Glück - Auf -Straße

    Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erforderlich macht oder 25 % der Mitglieder eine Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.
    Über Beschlüsse ist grundsätzlich ein Protokoll zu fertigen, das vom Präsidenten zu unterzeichnen ist.

    2. Der Vorstand setzt sich zusammen aus:

    - dem Präsidenten des Vereins
    - dem Stellvertreter des Präsidenten
    - dem Schatzmeister
    - dem Schriftführer / Öffentlichkeitsarbeit
    - dem Vorsitzenden Rechtsausschuss
    § 10     Vertretung im Rechtsverkehr

    Der Verein ist juristische Person. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Präsident und der stellvertretende Präsident. Jeder von ihnen ist allein vertretungsbefugt.

    § 11     Pflichten und Rechte des Vorstandes Aufgaben des Vorstandes

    Der Vorstand hat die Geschäfte des Vereins nach den Vorschriften der Satzung und nach
    Maßgabe der durch die Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse zu führen. Der Vorstand ist mindestens einmal im Quartal einzuberufen.

    Aufgaben und Rechte der einzelnen Vorstandsmitglieder

    1. Der Präsident vertritt den Verein nach innen und außen, regelt das Verhältnis der Mitglieder untereinander    und zum Verein. Er beruft die Vorstands- und Mitgliederversammlung ein und leitet diese.
    Er hat die Gesamtaufsicht über die Geschäftsführung des Vorstandes.
    2. Der Stellvertreter des Präsidenten vertritt diesen im Verhinderungsfall in allen Angelegenheiten.
    3. Der Schatzmeister verwaltet die Vereinskassengeschäfte. Alle Ausgänge dürfen nur auf Anweisung des Präsidenten geleistet werden. Der Schatzmeister ist für den Bestand und die gesicherte Verwaltung
    des Vereinsvermögens verantwortlich.
    4. Der Schriftführer erledigt den gesamten Schriftverkehr des Vorstandes und kann einfache für den Verein unverbindliche Mitteilungen mit Zustimmung des Präsidenten allein unterzeichnen. Er führt die Protokolle der Mitgliederversammlungen und der Vorstandssitzungen.
    ● die Werbung für eine sportliche Betätigung in unserem Verein,